Nach den Richtlinien „Bau und Ausrüstung von Schulen" (GUV 16.3 ) dürfen Garderoben nur dort
vorgesehen werden, wo durch sie Verkehrswege und Spielbereiche nicht unzulässig eingeengt und
durch sie keine Unfallgefahren geschaffen werden.
Hakenenden, scharfe Kanten und Ecken von Einrichtungen, die nicht höher als 180 cm und in Verkehrsbereiche hineinragen, sind abzurunden bzw. abzuschirmen.
Dieses Schutzziel wird erreicht, wenn die nachfolgend aufgeführten Forderungen eingehalten werden.
Anforderungen im Einzelnen
Garderobenteile, die im Berührungsbereich des Kopfes liegen, müssen einen Radius von
mindestens r = 4 mm aufweisen.
Enden von Haken dürfen nicht vom Kopf berührt werden können, sofern sie nicht bügel- oder
kugelförmig ausgebildet sind (siehe Skizze 1).
Geprüft wird mit einer Kreisscheibe, deren Durchmesser 140 mm beträgt (siehe Skizze 2 ).
Anmerkung: 140 mm entsprechen der mittleren Kopfweite von Kindern.
Garderobenteile dürfen sich ohne Zuhilfenahme eines Werkzeuges nicht verformen lassen.
Die Montageanleitung muß u. a. Angaben enthalten über:
- die erforderliche Einbauhöhe im Elementar- (140 cm ), Primar- (150 cm ) und Sekundarbereich
(170 cm )
- die Einhaltung eines Mindestabstandes von 50 cm zu Türöffnugen, vorspringenden Wandecken und
Treppenläufen, sofern die Garderoben nicht in Nischen eingebaut werden.
Der Abstand zwischen Wand und Hinterkante der Blende darf maximal 110 mm betragen (Skizze 3).
Auszüge aus der DIN 7917
Diese Norm gilt für Umkleidebänke in Sportstätten. Es werden 3 Bankformen unterschieden:
Form A Umkleidebank ohne Rückenlehne und Hakenleiste
Form B einseitige Umkleidebank mit Rückenlehne und Hakenleiste
Form C zweiseitige Umkleidebank mit Rückenlehne und Hakenleiste
Folgende Maße sind einzuhalten:
- Höhe über alles max. 1650 mm
- Sitzhöhe 450 mm
- Sitztiefe min. 250 mm
- Konstruktionstiefe bei Form A u. B 400 mm
- Konstruktionstiefe bei Form C 750 mm
- Höhe der Rückenlehne 80 mm
- Höhe der Unterkante Rückenlehne über Boden 600 mm
Standsicherheit:
Zur Sicherung der Standsicherheit dürfen die Vorderkanten der Gestellfüße maximal
25 mm hinter der Konstrucktionstiefe der Bank zurückliegen.
Hakenprüfung:
Bei der Prüfung darf sich keine bleibende Verformung der Haken zeigen.
Sie dürfen sich an der Verbindungsstelle nicht lösen.
Die Garderobenhaken werden an der Leiste mit 200 N beansprucht.
Diese Prüfung wird zwanzigmal hintereinander ohne Ruhepausen in einem
Zeitraum von max. 20 Minuten durchgeführt