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Schulmöbel , Kindergarten- und Betriebseinrichtung
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Hinweis zur Warenannahme von Schulmöbel, Kindergartenmöbel oder Betriebseinrichtung
A. Hinweis zur Lieferung „vertragen an die Verwendungsstelle“
1) Sie haben mit der Lieferkondition „vertragen an die Verwendungsstelle“ bestellt. Dies bedeutet, dass der LKW-Fahrer Ihnen die Ware idR unverpackt und fertig montiert an die Verwendungsstelle vertragen wird. Die Verwendungsstelle muss am Liefertag zugänglich und für die Anlieferung vorbereitet sein (ansonsten wird der Fahrer nur hinter die erste Tür liefern oder nach Anweisung abstellen. Ein Anspruch auf eine zweite Anfahrt besteht nicht). Vor Bestellung immer prüfen ob die Ware durch das Treppenhaus, Aufzug oder Tür passt (ansonsten wird der Fahrer nur hinter die erste Tür liefern oder nach Anweisung abstellen. Ein Anspruch auf eine zweite Anfahrt oder Rücknahme der Ware besteht nicht).
2) Die Spedition wird Sie telefonisch kontaktieren, um einen Termin für die Anlieferung zu vereinbaren. Bitte prüfen Sie deshalb, ob Ihre Rufnummer bei der Bestellung in den Kontaktdaten erfasst wurde.
B. Hinweis zur Lieferung „hinter die erste Tür“
1) Sie haben mit der Lieferkondition „hinter die erste Tür“ bestellt. Dies bedeutet, dass der LKW-Fahrer Ihnen die Ware „hinter die erste Tür“ zu vertragen hat. Die Anlieferung erfolgt hier idR durch Werks-LKW und die Ware ist nur leicht oder gänzlich unverpackt.
2) Die Spedition wird Sie telefonisch kontaktieren, um einen Termin für die Anlieferung zu vereinbaren. Bitte prüfen Sie deshalb, ob Ihre Rufnummer bei der Bestellung in den Kontaktdaten erfasst wurde.
C. Hinweis zur Lieferung „Frei Bordsteinkante“
1) Sie haben mit der Lieferkondition „Frei Bordsteinkante“ bestellt. Dies bedeutet, dass der LKW-Fahrer hat Ihnen die Ware auf ebener Erde vor dem Grundstück bereitzustellen. Diese Anlieferungen erfolgen per Spedition und die Ware wird verpackt angeliefert werden.
2) Die Spedition wird Sie telefonisch kontaktieren, um einen Termin für die Anlieferung zu vereinbaren. Bitte prüfen Sie deshalb, ob Ihre Rufnummer bei der Bestellung in den Kontaktdaten erfasst wurde.
Bitte beachten:
Sollte die Spedition trotz des vereinbarten Termins niemanden antreffen, fallen Mehrkosten für die zweite Zustellung an.
Wichtig: Wir weisen Sie darauf hin, dass für eine etwaige freiwillige Unterstützung des Fahrers bei der Verbringung der Ware in Ihre Haus oder Wohnung und dabei eventuell auftretende Schäden der Verkäufer nicht mehr haftbar gemacht werden kann. In dem Fall wäre Ihrerseits die Schadensabwicklung mit dem Fuhrunternehmer vorzunehmen.
Prüfung auf Transportschäden: Was ist zu tun?
Warenannahme, Untersuchung und Schadensmeldung
(1) Lieferungen können durch Speditionen, Paketdienste, Werksfahrzeuge des Herstellers oder sonstige von uns bzw. unseren Vorlieferanten eingesetzte Frachtführer unmittelbar an den Kunden erfolgen.
(2) Der Kunde wird gebeten, bei der Warenannahme zunächst die Anzahl der angelieferten Packstücke, Paletten bzw. Möbelstücke zu kontrollieren und sich diese bestätigen zu lassen.
**Die Empfangsbestätigung sollte sich nach Möglichkeit ausschließlich auf die Anzahl der übernommenen Packstücke, Paletten bzw. Möbelstücke und nicht auf deren Mangelfreiheit beziehen.**
Dies gilt insbesondere bei größeren Liefermengen sowie bei verpackten, unverpackten oder lediglich mit Möbeldecken geschützten Möbeln, da eine vollständige Prüfung jedes einzelnen Möbelstücks während des Abladevorgangs regelmäßig nicht möglich ist.
(3) Soweit eine vollständige Prüfung bei der Warenannahme nicht möglich ist, empfehlen wir folgenden Vermerk auf dem Ablieferbeleg:
**„___ Packstücke/Paletten/Möbelstücke erhalten. Ware bei Anlieferung nicht vollständig geprüft. Annahme unter Vorbehalt hinsichtlich nicht erkennbarer bzw. bei der Warenannahme nicht festgestellter Schäden.“**
(4) Bereits bei der Anlieferung äußerlich erkennbare Beschädigungen, Fehlmengen oder sonstige Auffälligkeiten sind möglichst konkret auf dem Ablieferbeleg zu vermerken und nach Möglichkeit durch Fotos zu dokumentieren. Eine bloße allgemeine Erklärung „unter Vorbehalt“ ersetzt bei erkennbaren Schäden nicht die möglichst konkrete Beschreibung des festgestellten Schadens.
(5) Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Schäden oder Mängel, die erst bei dieser Prüfung festgestellt werden können, sind Lehrmittel-Vierkant e.K. unverzüglich nach Feststellung in Textform anzuzeigen und nach Möglichkeit durch aussagekräftige Fotos zu dokumentieren.
Bei äußerlich nicht erkennbaren Transportschäden sind zusätzlich die gesetzlichen Fristen für die Schadensanzeige gegenüber dem Frachtführer zu beachten.
(6) Soweit Verpackungen, Paletten oder sonstige Transportmaterialien vorhanden sind, sind diese bei einem festgestellten Schaden bis zur Klärung aufzubewahren.
(7) Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere nach § 377 HGB, sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Schadensanzeige gegenüber dem Frachtführer, insbesondere § 438 HGB, bleiben unberührt.
Palettenrückgabe
Damit die Ware unversehrt bei Ihnen ankommt, werden auch Paletten verwendet . Bei Belieferung mit EURO-Paletten ist zu beachten:
Dies sind Tausch-Paletten und der Spediteur ist verpflichtet, diese an den Absender zurück zu liefern. Bitte nehmen Sie die Ware von der EURO-Palette herunter und geben die Palette dem Fahrer direkt wieder mit.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zu Verfügung:
Lehrmittel-Vierkant e.K
Schulmöbel, Kindergarten- und Betriebseinrichtung
Am Dorfplatz 6 in 78658 Zimmern ob Rottweil
Tel: 0741-348 950 53 Fax: 0741- 348 950 55 * Mail: verkauf@lehrmittel-vierkant.de